Lizenzvereinbarung WEBFAKT Panel
Diese Lizenzvereinbarung und die AGB sind die Grundlagen für alle Leistungen/Software des Einzelunternehmer Dirk Nienhaus, im nachfolgendem Concept69/InternetMedien Nienhaus genannt, mit dem Kunden.Durch den Erwerb und die Verwendung von WEBFAKT Panel akzeptieren Sie folgende Lizenzvereinbarung:
- Die WEBFAKT Panel Lizenz erlaubt Ihnen, für jede erworbene Lizenz eine Installation auf genau einem Webserver zu betreiben. Jede Installation benötigt eine einzelne Lizenz.
- Ausschließlich der Lizenzinhaber wird autorisiert WEBFAKT Panel zu verwenden und darf diese Software nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Concept69/InternetMedien Nienhaus zeitlich (un-) befristet in jeglicher Art von Überlassungs-erklärungen (Vermietung, Leasing oder (Unter-)Lizenzen) vergeben.
- Die Übertragung auf einen anderen Lizenzinhaber erfolgt nach eigenem Ermessen und Genehmigung durch Concept69/InternetMedien Nienhaus.
- Es wird dem Lizenzinhaber erlaubt eine Testinstallation durchzuführen und zu betreiben, um Änderungen, sofern es die Lizenz und der Quellcode es zulässt, durchzuführen und zu testen.
- Sofern es der Quellcode von WEBFAKT Panel zulässt, darf auf eigenes Risiko und sofern möglich dieser geändert werden. Es ist jedoch nicht erlaubt den Quellcode in veränderter oder unveränderter Form ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weiterzugeben. Folgen der Änderungen trägt der Lizenzinhaber.
- Angegebene Urheberrechts- und Copyrighthinweise, die die Software enthält dürfen nicht verändert oder entfernt werden und müssen somit bestehen bleiben. Hinweise die dem Benutzer/Besucher ersichtlich sind können nach Rücksprache gegebenenfalls entfernt werden.
- Concept69/InternetMedien Nienhaus behält sich vor diese Lizenzvereinbarung jederzeit zu ändern, sowie bei einer Verletzung dieser Bedingungen, die Lizenz jederzeit zu entziehen.
- Bei Entzug der Lizenz wird individuell entschieden, durch Concept69/InternetMedien Nien-haus, ob die Möglichkeit einer Rückerstattung (voll oder teilweise) besteht. Einen An-spruch auf generelle und vollständige Rückerstattung gibt es nicht.